Eine Vielzahl spezieller Informationen finden Sie im Downloadbereich in der Rubrik Wahlpflichtfächer. Im Folgenden können Sie sich einen allgemeinen Überblick verschaffen.

Der Bereich Wahlpflicht (Wapf) besteht aus grundlegend drei Bereichen:

1. Es gibt vier Pflichtfächer. Diese gelten an allen Sek-I-Schulen in RLP.
2. Es gibt ein Orientierungsangebot für die Pflichtfächer in Klasse 6.
3. Es gibt zusätzlich schuleigene Fächer.

Struktur
Das Kind wählt das Pflichtfach für drei bzw. vier Jahre (abhängig vom zukünftigem Abschluss). Die Interessen von 11-jährigen in Klasse 6 und von 16-jährigen in Klasse 10 sind aber doch recht unterschiedlich, so dass die Wahl mit sehr viel Bedacht getroffen werden sollte.

In Klasse 6 belegen alle Kinder das Orientierungsangebot. Am Ende der Klasse 6 haben die Kinder alle vier Pflichtfächer erlebt und somit eine bessere Entscheidungsgrundlage. Danach wird fest gewählt.

Die Lehrer unterstützen Eltern und Schüler dabei, indem sie für jeden Schüler ein persönliches Stärkenblatt für die vier Fächer erstellen.

Es gibt folgende vier Pflichtfächer für die Klassen 7 bis 10 – klicken Sie auf die Links, um ein Info-Video zu sehen:

Hilfe zur Wahl des WAPF:  https://wpftool.bildung-rp.de/

Die dann gewählten Fächer werden bis zum Schulzeitende belegt!

Ab Klasse 8 werden noch die schuleigenen Wahlfächer wie Sport oder Computeranwendungen etc. gewählt.

Wann wird gewählt?

  • In Klasse 6: Die Schüler entscheiden sich zwischen Französisch, HuS, TuN und WuV. Die Wahl gilt für die Klassen 7 bis 9/10.
  • In Klasse 7: Die Schüler wählen aus dem schuleigenen Angebot (ergänzende Fächer). Die Wahl gilt für die Klassen 8 bis 9.

Wahlzettel finden Sie im Downloadbereich.

In Klasse 10 wird das Pflichtfach auf 3 Stunden ausgedehnt. Die verbleibende Stunde beinhaltet Bereiche der Berufsorientierung und der Vorbereitung auf weiterführende Schulen.

Französisch ist in den Klassen 8 bis 10 immer vierstündig. Wer Französisch wählt, kann keine schuleigenen Fächer wählen!

Stellenwert des Wahlpflichtfaches
Wahlpflichtfächer sind in bestimmten Bereichen einem Hauptfach gleichgesetzt – es ist ebenfalls versetzungsrelevant.